Wer trägt die Kosten?
Wer trägt die Kosten?
Behandelt werden Patienten die gesetzlich krankenversichert sind, Selbstzahler, privat versicherte Patienten und Beihilfe versicherte Patienten (GOP). Hier erhalten Sie einen ersten Überblick.
GESETZLICH VERSICHERTE
Die Kosten einer Psychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die ersten 5 Sitzungen (Probatorische Sitzungen) sind nicht genehmigungspflichtig. Danach entscheidet die Krankenkasse aufgrund eines Gutachtens, ob sie die Behandlungskosten (bei begründeter Diagnose und Indikation) für eine größere Anzahl von Behandlungsstunden übernimmt.
PRIVAT VERSICHERTE UND BEIHILFEBERECHTIGTE
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen und Beihilfe für eine ambulante Psychotherapie bei einer approbierten „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin“ ist meist problemlos möglich. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung, ob in Ihrem Vertrag/Tarif psychotherapeutische Leistungen enthalten sind.
SELBSTZAHLER
Auch bei Selbstzahlern richten sich die Behandlungskosten nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
ABSAGEN
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können oder wollen, so sagen Sie bitte rechtzeitig ab. Versäumen Sie dies, müssen wir Ihnen den ausgefallenen Termin privat in Rechnung stellen.
WICHTIG ZU WISSEN…
Wenn Ihr Kind oder Du als Teenager Dich hier in der Praxis anmeldest, werden Deine Termine bei uns mit der Krankenkasse (egal ob gesetzlich, privat oder Beihilfeversichert) abgerechnet. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur für Behandlungen mit Krankheitswert. D.h. der Krankenkasse muss auch immer eine Diagnose mitgeteilt werden. Bei den Sprechstunden und Probetermin handelt es sich häufig um Verdachtsdiagnosen, spätestens bei Therapiebeginn müssen feste Diagnosen vergeben werden. Das ist das normale Vorgehen wie beim Kinderarzt, Hausarzt oder Facharzt auch. Die Diagnosen werden in der digitalen Patientenakte gespeichert und wir sind verpflichtet sie zehn Jahre aufzubewahren. Eine psychische Diagnose könnte beispielsweise beim Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung, Lebensversicherungen oder wenn eine Verbeamtung angestrebt wird, zu Schwierigkeiten führen. Hier wird in der Regel nach den letzten fünf Jahren gefragt.